Musik-GebührenGebühren für den Instrumental- und Gesangsunterricht pro Semester

Anzahl Schüler 17 x 30 Min. 17 x 45 Min. 17 x 60 Min.
1 (Einzel)

2 x 183,-- €

2 x 275,-- €

2 x 366,-- €

2 (Gruppe)

2 x 100,-- € / pro Pers

2 x 150,-- € / pro Pers

.
3 (Gruppe)

2 x 74,-- € / pro Pers

2 x 104,-- € / pro Pers

.

Gesangsunterricht nur als Einzelunterricht zu 45 Min. oder 60 Min., Vereinbarung einer Probestunde ist möglich. Bei anschließender Kursbuchung gilt die Probestunde als 1. Unterrichtsstunde.

Gesangsunterricht ist auch im 10er-Block (nur Einzelunterricht) möglich:

(10 x 45 Min.) 1 x 330,-- €   /  (10 x 60 Min.) 1 x 430,-- €.

Geschäftsbedingungen für den Instrumental- und Gesangsunterricht

1.1. Einzel-/Gruppenunterricht

Musikunterricht ist grundsätzlich als Einzelunterricht zu 30, 45 oder 60 Minuten möglich; Gruppenunterricht als Doppelunterricht (Gitarre) oder Unterricht in Kleinstgruppen zu 3 – 4 Schülern (nur bei Blockflöte) auf Anfrage.

1.2. Dauer/Kündigung

Die Anmeldung erfolgt für ein Semester und verlängert sich jeweils um ein weiteres Semester, es sei denn, es wird rechtzeitig - 4 Wochen vor Semesterende (jeweils zum 28.02. oder 31.07. jeden Jahres) - schriftlich gekündigt. Die Schüler erhalten pro Semester 17 Unterrichtseinheiten, bei Einstieg während des Semesters entsprechend weniger. In den Ferien oder an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Beginn des Musikunterrichtes ist im September in der Woche nach Schulbeginn, sofern nichts anderes vereinbart ist.

1.3. Absage durch den Schüler/Stundenausfall

Vom Schüler abgesagte Stunden – gleich aus welchem Grunde – gelten als gehalten. Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden am Ende des Semesters oder an einem mit vhs und Schüler abgesprochenem Nachholtermin, der auch in Ferien/Feiertag liegen kann, nachgeholt. Ausnahme: bei einem Unterrichtsausfall wegen Erkrankung der Lehrkraft, muss diese Unterrichtsstunde nicht nachgeholt werden (gilt nur 1 x pro Musikschuljahr).

1.4. Gebühren

Der Einzug erfolgt 4 x pro Jahr (am 01.10., 01.12., 01.03. und 01.05.) gemäß der Gebühren-Tabelle. Die Gebührenzahlung ist nur per Lastschrifteinzug möglich. Bei Unterricht im Hause der Schüler werden Fahrtkosten von 3,00 € (innerhalb der Gemeinde Bergkirchen) je Unterrichtseinheit berechnet.

1.5. Konzerte/Vorspielmöglichkeiten

Nach Möglichkeit wird einmal pro Jahr ein Schülerkonzert für die fortgeschrittenen Schüler organisiert. Daneben kann jede Lehrkraft ein Klassenvorspiel mit allen ihren Schülern veranstalten. Letzteres zählt als eine Unterrichtseinheit für die Schüler.

2. Weitere besondere Bedingungen für Gesangsunterricht

Gesangsunterricht ist nur als Einzelunterricht möglich (45 Min o. 60 Min – wöchentlich oder 14-tägig).

2.1. Probestunde: eine kostenlose Probestunde ist möglich

Bei anschließender Kursbuchung gilt die Probestunde als 1. Unterrichtsstunde.

2.2. Konzertproben

Haupt- und Generalproben vor Konzerten werden grundsätzlich als eine Unterrichtseinheit gerechnet.

2.3. Ensemblestunden/Korepetitionsstunden

Auf Anfrage möglich: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gesangslehrkraft oder bei der vhs.

Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


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